Was geschieht für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Sie entlasst oder dass Sie Ihre Kündigung einreichen?
Sie werden von Ihrer zuständigen Urlaubskasse Ihr Urlaubsgeld empfangen im Jahr, das Ihrer Entlassung oder Kündigung folgt, zwischen dem 2. Mai und dem 30. Juni, selbst wenn Ihr Arbeitgeber Konkurs macht.
Ein Zahl der Urlaubstage werden Ihnen auch zuerkannt. Sie müssen die Tage nehmen im Jahr, das Ihrer Entlassung oder Kündigung folgt.
Wenn Sie diese Urlaubstage nicht nehmen und Sie ein Arbeitslosengeld bekommen oder von der Krankenkasse gezahlt werden, müssen Sie diese Tage am Ende des Jahres nehmen.